

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schönau HR Consulting //
Executive Search, Coaching & Recruiting Consulting
Stand: Januar 2026
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Schönau HR Consulting, Inhaber: Eike Schönau, Ravensburg (nachfolgend „SHRC“), gegenüber ihren Kunden.
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Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmen (§ 14 BGB) als auch Privatpersonen (§ 13 BGB). Coaching-Leistungen können auch gegenüber Privatpersonen erbracht werden; Executive Search sowie Recruiting- und HR-Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SHRC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Leistungsangebot
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SHRC erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
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Executive Search (Suche und Besetzung von Führungs- und Geschäftsleitungspositionen)
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Coaching (Executive-, Leadership-, Onboarding-, Life- und Business-Coaching)
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Recruiting- und HR-Beratung sowie Workshops (u. a. Schulung "Führen von Bewerbungsgespächen", Employer Branding, Candidate Journey, Onboarding etc.)
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Executive-Search-Leistungen werden ausschließlich im Rahmen von Mandaten durchgeführt, die in Kooperation mit etablierten Executive-Search-Boutiquen erfolgen, insbesondere mit Meyer & Söhne, und unter Nutzung deren Prozess- und Qualitätsrahmens.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Mandatsvertrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
§3 Vertragsschluss
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Angebote von SHRC sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SHRC schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder SHRC mit der Leistungserbringung beginnt.
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Bei Coaching-Leistungen kann der Vertrag auch durch Terminvereinbarung zustande kommen.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.
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Executive-Search-Mandate werden in der Regel nach dem branchenüblichen Retained-Modell in mehreren Zahlungsphasen abgerechnet.
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Coaching-Leistungen werden zeitbasiert oder paketweise vergütet.
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Beratungs- und Trainingsleistungen werden nach Tages- oder Projektpauschalen abgerechnet.
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§5 Leistungserbringung
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SHRC erbringt die Leistungen persönlich oder – soweit sachlich sinnvoll – unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel (z. B. Microsoft Teams).
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Termine können vor Ort oder digital durchgeführt werden.
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SHRC ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern dies den Vertragszweck nicht wesentlich verändert.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt SHRC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
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Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von SHRC.
§7 Vertraulichkeit
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SHRC verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
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Dies gilt insbesondere für Unternehmensinformationen, Kandidatenprofile und personenbezogene Daten.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
§8 Datenschutz
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SHRC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.
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Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website von SHRC zu entnehmen.
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SHRC setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein.
§9 Haftung
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SHRC haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHRC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Keine Erfolgs- oder Garantieversprechen
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SHRC schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg.
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Insbesondere wird keine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position, den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder den Erfolg eines Coaching-Prozesses übernommen.
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SHRC verpflichtet sich ausschließlich zu einer fachlich professionellen, sorgfältigen und werteorientierten Durchführung der vereinbarten Leistungen.
§11 Kündigung und Rücktritt
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Verträge können, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
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Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
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Terminabsagen bei Coaching-Leistungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen; andernfalls kann das Honorar in voller Höhe berechnet werden.
§12 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmen ist Ravensburg.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Schönau HR Consulting
Eike Schönau
Ravensburg
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