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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Schönau HR Consulting //

Executive Search, Coaching & Recruiting Consulting

Stand: Januar 2026

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Schönau HR Consulting, Inhaber: Eike Schönau, Ravensburg (nachfolgend „SHRC“), gegenüber ihren Kunden.

  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmen (§ 14 BGB) als auch Privatpersonen (§ 13 BGB). Coaching-Leistungen können auch gegenüber Privatpersonen erbracht werden; Executive Search sowie Recruiting- und HR-Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SHRC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Leistungsangebot

  1. SHRC erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

    • Executive Search (Suche und Besetzung von Führungs- und Geschäftsleitungspositionen)

    • Coaching (Executive-, Leadership-, Onboarding-, Life- und Business-Coaching)

    • Recruiting- und HR-Beratung sowie Workshops (u. a. Schulung "Führen von Bewerbungsgespächen", Employer Branding, Candidate Journey, Onboarding etc.)

  2. Executive-Search-Leistungen werden ausschließlich im Rahmen von Mandaten durchgeführt, die in Kooperation mit etablierten Executive-Search-Boutiquen erfolgen, insbesondere mit Meyer & Söhne, und unter Nutzung deren Prozess- und Qualitätsrahmens.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Mandatsvertrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

§3 Vertragsschluss

  1. Angebote von SHRC sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SHRC schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder SHRC mit der Leistungserbringung beginnt.

  3. Bei Coaching-Leistungen kann der Vertrag auch durch Terminvereinbarung zustande kommen.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.

  2. Executive-Search-Mandate werden in der Regel nach dem branchenüblichen Retained-Modell in mehreren Zahlungsphasen abgerechnet.

  3. Coaching-Leistungen werden zeitbasiert oder paketweise vergütet.

  4. Beratungs- und Trainingsleistungen werden nach Tages- oder Projektpauschalen abgerechnet.

  5. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  6. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§5 Leistungserbringung

  1. SHRC erbringt die Leistungen persönlich oder – soweit sachlich sinnvoll – unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel (z. B. Microsoft Teams).

  2. Termine können vor Ort oder digital durchgeführt werden.

  3. SHRC ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern dies den Vertragszweck nicht wesentlich verändert.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt SHRC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von SHRC.

§7 Vertraulichkeit

  1. SHRC verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

  2. Dies gilt insbesondere für Unternehmensinformationen, Kandidatenprofile und personenbezogene Daten.

  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

§8 Datenschutz

  1. SHRC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.

  2. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website von SHRC zu entnehmen.

  3. SHRC setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein.

§9 Haftung

  1. SHRC haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHRC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Keine Erfolgs- oder Garantieversprechen

  1. SHRC schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg.

  2. Insbesondere wird keine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position, den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder den Erfolg eines Coaching-Prozesses übernommen.

  3. SHRC verpflichtet sich ausschließlich zu einer fachlich professionellen, sorgfältigen und werteorientierten Durchführung der vereinbarten Leistungen.

§11 Kündigung und Rücktritt

  1. Verträge können, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  2. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

  3. Terminabsagen bei Coaching-Leistungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen; andernfalls kann das Honorar in voller Höhe berechnet werden.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmen ist Ravensburg.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Schönau HR Consulting
Eike Schönau
Ravensburg

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